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Die Diakonie-Tarife gelten für fast alle Einrichtungen und Dienste der Diakonie:

Der Diakonie-Tarif (Deutschland AVR DD) wird von Einrichtungen und Diensten bundesweit angewendet. Die regionalen Diakonie-Tarife können neben dem Diakonie-Tarif Deutschland zur Anwendung kommen. Die Bestimmungen, welcher Diakonie-Tarif unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, sind in der Regel durch Gesetze der Landeskirchen festgelegt. Diese findest Du in den Informationen zu den Diakonie-Tarifen.

Zwei Dinge sind sicher:

1. Alle Diakonietarife sind auch in der jeweiligen Region überdurchschnittlich gut und damit attraktiver für Dich.    

2. Die verlässliche Auskunft, welcher Diakonie-Tarif angewandt wird, gibt Dir die Diakonische Einrichtung.  

Zum Diakonie-Tarif AVR Diakonie Deutschland

Neben unserem Weg zu den Diakonie-Tarifen gibt es noch zwei kirchengemäße Tarifverträge in der Diakonie:

In Schleswig-Holstein und Hamburg kommt neben dem Diakonietarif AVR DD auch der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD) zur Anwendung, der vom Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) ausgehandelt wird.

Zum VKDA und KTD

In Niedersachsen gilt neben dem Diakonietarif AVR DD auch der Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen (TV DN), der vom Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) ausgehandelt wird.

Zum DDN und TV DN


Hier sind die wichtigsten Begriffe rund um den Diakonie-Tarif und den Kommissionsweg beschrieben.

Neben Erläuterungen sind hier auch Hinweise auf Rechtsgrundlagen und andere Verweise zu finden.

Zum Glossar