Pflegekommission & Politik
Engagiert für gute Arbeitsbedingungen in Deutschland
Die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) wirken auf der Grundlage der Ordnung für die ARK DD an übergreifenden arbeitsrechtlichen Aufgaben mit. Hierzu gehört u.a. die Pflege-Mindestlohnkommission.
Engagiert in der Pflegekommission
Die Pflegekommission ist nach dem Wortlaut des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) die "ständige Kommission, die über Empfehlungen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen" in der Pflegebranche beschließt (§ 12 AEntG). Die Pflege beschränkt sich hierbei auf die Altenpflege. Die Pflege in Krankenhäusern ist gesetzlich ausgenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegekommission sind im Abschnitt 4 des AEntG enthalten.
Mehr Informationen zur Pflegekommission:
Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - 6. PflegeArbbV)
Fragen und Antworten zum Pflegemindestlohn (BMAS)
An welchen Aufgaben wir mitwirken
Unsere Kernaufgabe ist und bleibt die Weiterentwicklung des Diakonie-Tarifs. Daneben beteiligen wir uns an folgende Themen, Aktionen und Gremien:
- Pflegekommission
- Erstreckung von Tarifverträgen nach § 7a AEntG
- Konzertierte Aktion Pflege
- Ökumenischer Gesprächskreis
- Bündnis für gute Pflege
- Stellungnahmen zu besonderen Gesetzgebungsverfahren