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Der Weg zum Diakonie-Tarif: Der Kommissionsweg

Die Diakonie-Tarife aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind deutlich attraktiver als der Großteil der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen. Unser Faktencheck gibt grundlegende Informationen zur Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommissionen und räumt mit häufig geäußerten Irrtümern auf.


Wie die Arbeit der Kommission funktioniert

Streitkultur und demokratische Mehrheiten – die Arbeit in unseren Kommissionen.

In den Arbeitsrechtlichen Kommissionen wird natürlich gestritten. Das ist die Kernaufgabe und nicht anders als beim Abschluss von Tarifverträgen. Und ebenso wird bei uns abgestimmt. Die Spielregeln für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission erfinden wir dabei nicht selbst, sondern sind von Evangelischer Kirche und Diakonie nach Anhörung aller Sozialpartner vorgegeben. 

Dienst am Nächsten ist für uns etwas mehr als Arbeit

Es geht nicht allein um die Arbeit, sondern um das Miteinander der Menschen in allen diakonischen Berufen – wir nennen es seit je her „Dienst“. Den Ursprung hat es im Dienst am Nächsten und an der Nächsten, unmittelbar abgeleitet vom christlichen Gebot der Nächstenliebe. Deshalb sprechen wir nicht von Arbeitnehmer oder Arbeitgeberin, sondern von Dienstnehmer und Dienstgeberin. Daher sprechen wir auch von „Dienstgemeinschaft“. Der Unterschied zwischen Arbeit und Dienst wird so in der Sprache deutlich. Das Kommissions-Modell ist ur-demokratisch: Betroffene sollen als Beteiligte selbst für die Regelungen sorgen, die ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Diakonie und Kirche geben einen Rahmen, in dem sich die Sozialpartner verantwortlich, demokratisch und thematisch streiten.

Nachhaltige Entwicklungen 

Wenn es um die Weiterentwicklung der Tarife zum Beispiel zu Gehaltssteigerungen oder Zuschlägen geht, wird strittig diskutiert – und dann abgestimmt. Die Abstimmung ist Ausdruck gelebter Demokratie, da alle Betroffenen mitwirken können. Zudem ist sie paritätisch, denn Dienstnehmer und Dienstgeber haben die gleiche Stimmenzahl. Für die Weiterentwicklung des Tarifs muss eine qualifizierte Mehrheit gefunden werden. Eine einfache Mehrheit reicht für Veränderungen nicht aus, denn diese sollen überzeugend und nachhaltig sein.

Gelingt in zwei Abstimmungen zum gleichen Thema keine Einigung, kommt es zur ersten Stufe der Schlichtung: Gemeinsam mit dem Schlichtungsvorsitz wird ein intelligenter Kompromiss gesucht, der anschließend vereinbart oder in der Kommission beraten wird. Für den Fall, dass auch auf diesem Weg des Vermittlungsversuchs keine Lösung gefunden wird, entscheidet die Schlichtung in einer zweiten Stufe mit Stimmenmehrheit erneut. Dabei hat der Schlichtungsvorsitz ebenfalls Stimmrecht. Der Schlichtungsvorsitz wird nach festen Regeln von beiden Seiten gemeinsam bestimmt und hat in der zweiten Stufe dann auch durch das Stimmrecht die entscheidende Rolle. Die Schlichtung entscheidet auf diese Weise verbindlich und abschließend. 


So funktioniert die Schlichtung, und darum gibt es sie

Schlichtungsverfahren führen in der Praxis häufig dazu, dass der Wille, selbst zu gestalten, bei allen Sozialpartnern die Oberhand behält, denn das Risiko eines überraschenden, so nicht gewollten Schlichtungsentscheids trifft beide Seiten. Letztlich verständigen sich die Mitglieder der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite überwiegend auf eine gemeinsame Lösung. 

Die verbindliche und abschließende Schlichtung bedeutet das Ende des Tarif-Konflikts mit vielem Streiten und Argumentieren – aber ohne Arbeitskampf. Streik als ein Teil des Arbeitskampfes würde Menschen, für die wir arbeiten, allein lassen, und die Aussperrung der Mitarbeitenden vom Dienst am Nächsten als zweiter Teil des Arbeitskampfes ist erst recht nicht mit unseren Glaubensgrundsätzen vereinbar. Wichtig ist uns, dass Verzicht auf Streik und Aussperrung nicht Verzicht auf Streit bedeutet, sondern Verzicht auf die negativen Konsequenzen von Arbeitskämpfen zulasten der Menschen, für die wir arbeiten. 


Die wichtigen Vorteile des Kommissionswegs

Die Diakonie-Tarife sind attraktiver für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie. Daneben nimmt das Kommissions-Modell arbeits- und sozialpolitische wie kirchliche Verantwortung wahr. Das sind die Vorteile des Kommissionswegs zu den Diakonie-Tarifen: 

Die wichtigsten Vorteile des Kommissionswegs im Überblick

 

1. Der Kommissionsweg bietet attraktivere Gehälter und Tarife

2. Vorbildliche Tarifbindung und hohe Reichweite

3. Gehälter und Tarife erhöhen sich laufend

4. Vorsorge für die Zeit nach dem Erwerbsleben

5. Passgenaue Lösungen für Mitarbeitende in der Diakonie 

6. Sicherheit durch Mitbestimmung

7. Werteorientierte Daseinsvorsorge: Gemeinwohlorientierung

8. Diakonie und Kirche: Einladend und glaubensfest im Alltag miteinander

Zum Fakten-Check Vorteile des Kommissionswegs

Zu den häufigen Irrtümern über den Kommissionsweg


Exkurs: Kirchengemäße Tarifverträge

Neben dem Kommissionsweg gibt es auch innerhalb der Grundsätze des kirchlichen Arbeitsrechts einen weiteren Weg: den der kirchengemäßen Tarifverträge. Für diese gilt ebenfalls der Ausschluss von Arbeitskampf. Auch dort gibt es daher keine Aussperrung und keinen Streik, sondern bei einer fehlenden Einigung ebenfalls die Schlichtung. An die Stelle der Abstimmung im Kommissionsweg tritt hier die Zustimmung beider Sozialpartner, die durch die Schlichtung ersetzt werden. Neben den Diakonie-Tarifen aus dem Kommissionsweg kommen zwei kirchengemäße Tarifverträge in der Diakonie zur Anwendung. 

Weitere Informationen:

Die Diakonie-Tarife


Hier sind die wichtigsten Begriffe rund um den Diakonie-Tarif und den Kommissionsweg beschrieben.

Neben Erläuterungen sind hier auch Hinweise auf Rechtsgrundlagen und andere Verweise zu finden.

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