Diakonietarife sind deutlich attraktiver als Pflegemindestlöhne
Berlin, 25.11.2025 Die Empfehlung der Pflegekommission wird heute veröffentlicht. Mit der so auf den Weg gebrachten 7. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) sollen die Pflegemindestlöhne für die drei Tätigkeitsgruppen um jeweils 2,6 % zum 01.07.2026 und 01.07.2027 erhöht werden.
Nach der Einführung der Regelungen zur Tarifanwendung im SGB XI hat der Pflegemindestlohn im Wesentlichen nur noch die Bedeutung der unteren Grenze bei der pflegebetriebsspezifischen Verteilung des regionalen Durchschnittsentgelts.
Weitere materielle Veränderungen sollen nicht erfolgen. Die Pflegekommission empfiehlt eine Laufzeit der PflegeArbbV bis zum 30.09.2028. Der weitere Weg einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahrens ist nun eröffnet. Damit sollen die Untergrenzen ohne Unterbrechung nach Auslaufen der alten durch die neue PflegeArbbV ersetzt werden.
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Die Arbeit der Pflegekommission ist im 4. Abschnitt des Arbeitnehmerentsendegesetzes geregelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (im Bild) ist nach der Empfehlung der Pflegekommission in der federführenden Verantwortung bis zur Veröffentlichung und dem Inkrafttreten.
Weiterführende Links:
Pressemeldung der Diakonie Deutschland, des VdDD und des DEVAP
6. PflegeArbbV (gültig bis 30.06.2026)
Arbeitnehmerentsendegesetz (Abschnitt 4
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche)